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   BVerwG, 01.12.1997 - 9 B 647.97   

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https://dejure.org/1997,22059
BVerwG, 01.12.1997 - 9 B 647.97 (https://dejure.org/1997,22059)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1997 - 9 B 647.97 (https://dejure.org/1997,22059)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - 9 B 647.97 (https://dejure.org/1997,22059)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutsche Volkszugehörigkeit bei Vermittlung des Bewusstseins ausschließlich dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören - Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs - Verletzung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1997 - 9 B 647.97
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs schützt nicht davor, daß eine Beweiserhebung aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unterbleibt (BVerfGE 50, 35 [BVerfG 08.11.1978 - 1 BvR 158/78]).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1997 - 9 B 647.97
    Hiervon abgesehen richtet sich die Frage, ob eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt, allein nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, selbst wenn diese falsch sein sollte (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1997 - 9 B 647.97
    Hiervon abgesehen richtet sich die Frage, ob eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt, allein nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, selbst wenn diese falsch sein sollte (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9).
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